BDI zum weltweiten Reformprozess des Investitionsschutzes
In der weltweiten investitionspolitischen Diskussion geht es seit einigen Jahren um die Frage, wie moderne Investitionsförder- und -schutzabkommen (IFV) oder Investitionsabkommen in Handelsverträgen aussehen können. Im Mittelpunkt dieser Diskussion steht die Frage nach einem Ausgleich zwischen den Interessen der Investoren an einem hohen Schutzniveau und den Interessen der Staates nach Sicherung ihrer Regulierungshoheit.
Die UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) ist als Organ der Vereinten Nationen ein wichtiger Akteur, wenn es um die weltweite ordnungspolitische Ausgestaltung des völkerrechtlichen Investitionsschutzes geht. Im März veranstaltete die UNCTAD in Genf unter dem Titel "Taking stock of IIA refom" ein internationales Expertentreffen zu diesem Thema. Im Rahmen der Veranstaltung nahm auch der BDI zu den investitionspolitischen Entwicklungen Stellung.
Ein wichtiger Schritt für die Entwicklung der europäischen und weltweiten Investitionspolitik sei der Verhandlungsvorschlag der Europäischen Kommission für ein Investitionsschutzkapitel im Rahmen von TTIP. Der BDI zeigte sich offen gegenüber vielen der dort vorgeschlagenen Neuerungen, etwa gegenüber der Einrichtung eines stehenden Investitionsgerichtes. Kritik übte er an dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verfahren zur Auswahl von Schiedsrichtern.