Berichterstattungs- und Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz
Der BDI unterstützt die Einführung einer CO2-Bepreisung in den Sektoren, die nicht dem europäischen Emissionshandel unterliegen. Voraussetzung für seine Wirksamkeit ist aber, dass diese die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht belastet. Vor Inkrafttreten der CO2-Bepreisung sollten daher, wie im Gesetz vorgesehen, bestandskräftige Regelungen zur Vermeidung von Carbon Leakage sowie lückenlose Verfahren für eine Vorab-Befreiung geregelt sein.