Das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung

Der Gesetzgeber hat zum Ende der 19. Legislaturperiode das Optionsmodell verabschiedet, mit dem die Personenunternehmen den Kapitalgesellschaften steuerlich gleichgestellt werden. Dies soll Personenunternehmen im nationalen und internationalen Wettbewerb stärken und erhöht zudem die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland für ausländische Unternehmen.