Entwurf eines Insektenschutzgesetzes
Es ist derzeit mit erheblichem Aufwand verbunden, nicht genutzte Flächen in der Industrie der Natur vorübergehend zur Verfügung zu stellen. Obwohl das Interesse groß ist, hat die Industrie bisher nicht die nötige Rechtssicherheit, Natur auf Zeit auf ihren Geländen entstehen zu lassen. Der BDI hat gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium entsprechende Regelungen im Entwurf zum Insektenschutzgesetz entwickelt.