Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, „ein IT-Sicherheitsgesetz mit verbindlichen Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit für die kritischen Infrastrukturen und der Verpflichtung zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle“ zu schaffen. Der BDI setzt sich nachdrücklich für eine Stärkung der IT-Sicherheit, den Ausbau des staatlichen IT-Lagebilds sowie für einen verbesserten Informationsaustausches zwischen Industrie und Amtsseite ein. Nach Auffassung der deutschen Industrie wird das IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG) keines dieser Ziele erreichen.