Die Europäische Kommission hat am 25. Mai 2016 ein Paket zur Stärkung des Online-Handels veröffentlicht. Dabei handelt es sich um das zweite große Paket im Rahmen des Digitalen Binnenmarkts (DSM-Strategie). In dem sogenannten E-Commerce-Paket hat die EU-Kommission u. a. einen Verordnungsvorschlag für Abschaffung territorialer Beschränkungen im Internet (Geoblocking) veröffentlicht. Der vorgelegte Vorschlag hat zum Ziel, Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des EU-Binnenmarktes zu verbieten. Der BDI begrüßt die Ziele der EU-Kommission, den grenzüberschreitenden Online-Handel zu stimulieren, Schranken abzubauen und die Transparenz der im Internet angebotenen Waren und Dienste zu erhöhen. Dabei ist es jedoch wichtig, dass die Grundsätze der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit nicht untergraben werden.