Das deutsche Bodenschutzrecht beschäftigt sich bereits intensiv mit aktuellen Herausforderungen, wie bspw. dem Erhalt der Biodiversität oder der nachhaltigen Sicherung natürlicher Ressourcen. Valide Argumente, die eine größere Novellierung der nationalen Bodenschutzgesetzgebung begründen, werden nicht vorgebracht. Stattdessen konterkarieren aktuell diskutierte Vorschläge die Umsetzung des Koalitionsvertrages – insbesondere der Halbierung der Verfahrensdauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren.