Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat sich als Instrument des europäischen Wasserrechts bewährt. Sie enthält wichtige Vorgaben zur Gewässerbewirtschaftung. Der BDI spricht sich daher für eine Beibehaltung und Fortentwicklung der WRRL aus. Diese Fortentwicklung muss jedoch Änderungen beinhalten, damit Genehmigungen einschließlich der wasserwirtschaftlichen Gestattungen für Industrieanlagen möglich bleiben.