Mit Blick auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften (AGs) sind erhebliche Nachbesserungen erforderlich. Der BDI setzt sich im aktuell laufenden parlamentarischen Verfahren dafür ein, dass den Aktiengesellschaften ein praxistauglicher Rechtsrahmen für die Durchführung virtueller Hauptversammlungen bereitgestellt wird, damit das virtuelle Format tatsächlich auch aus Sicht von Emittenten ein Erfolgsmodell wird.