Grundsätzlich begrüßt der BDI eine einheitliche Sichtweise und Auslegung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vonseiten der Wirtschaftsprüfer. Die deutsche Umsetzung der CSRD und auch damit in Zusammenhang stehende Interpretationen und Auslegungen aktueller Fragestellungen der Unternehmen sollten aber keinen bürokratischen Zusatzaufwand verursachen, sondern höchstmögliche Vereinfachungen zugunsten der Unternehmen schaffen. Hierbei sollte es möglich sein, den Konsolidierungskreis bzw. die Definition der Berichtseinheit für den Nachhaltigkeitsbericht nach denselben Vorschriften abzugrenzen, die für den Konsolidierungskreis des Finanzberichts gelten.