Implementierung der NIS 2-Richtlinie in nationales Recht

Bis Mitte Oktober 2024 muss die Bundesregierung die europäische Cybersicherheitsrichtlinie NIS 2 in nationales Recht umsetzen. Der BDI hat 12 Erwartungen an die Bundesregierung aufgestellt, wie die NIS 2 unter enger Einbeziehung der Wirtschaft rasch in nationales Recht zu überführen ist. Dabei gilt es, den Schutz vor digitalen und analogen Bedrohungen durch einen ganzheitlichen Ansatz zu erhöhen, effiziente Registrierungs- und Meldeprozesse aufzusetzen sowie risikoadäquate Anforderungen einzuführen.