Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Gebrauch kollektiver Rechtsbehelfe in den EU-Mitgliedstaaten vorgelegt, an der sich der BDI beteiligt hat. Die Konsultation zielte darauf ab, die Anwendung und Umsetzung der Empfehlung der EU-Kommission (2013/396/EU) vom Juni 2013 zu evaluieren. Diese beinhaltete gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren in den Mitgliedstaaten, sofern durch Unionsrecht garantierte Rechte verletzt wurden.