Verlängerung der Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien (GVO)

Die Verordnung über eine Gruppenfreistellung für Seeschifffahrtskonsortien (GVO) soll einen Beitrag zur Resilienz maritimer Lieferketten und der Leistungsfähigkeit der Seeschifffahrt leisten. Dieses Ziel verfehlt die GVO in ihrer gegenwärtigen Form: die Situation im internationalen Seeverkehr ist durch fehlende Transportkapazitäten und Qualitätsdefizite geprägt. Der BDI fordert daher eine Abschaffung oder umfassende Überarbeitung der Verordnung.