Der BDI begrüßt die überfällige Entscheidung der Bundesregierung, paraffinische Kraftstoffe in Reinform an öffentlichen Tankstellen zu ermöglichen. Tankstellen benötigen gleichzeitig mehr Flexibilität für ihre Angebotspalette, damit vorhandene Infrastrukturen wie Erdtanks und Zapfsäulen nicht zum limitierenden Faktor werden. Eine Änderung der Bestandsschutzsortenregelung für Super E5 gilt es im vorliegenden Referentenentwurf zur 10. BImSchV noch zu ergänzen.