Mitteilungs- und Informationspflichten nach REACH bei Kandidatenstoffen in Erzeugnissen

Mit dem Urteil des EuGH wurden die Mitteilungs- und Informationspflichten von Herstellern und Importeuren von Erzeugnissen aus juristischer Sicht klargestellt. Dennoch stehen die Unternehmen vor erheblichen Herausforderungen, da gerade bei sehr komplexen Erzeugnissen die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Informationspflichten auch nach Klarstellung durch das EuGH schwierig bleibt. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Aktualisierung der ECHA-Leitlinie für die Industrie von zentraler Bedeutung. Die Leitlinie sollte aus Sicht des BDI mit Hilfe anschaulicher Beispiele die Umsetzung der Mitteilungs- und Informationspflichten erläutern.