Der BDI begrüßt, dass das Bundesinnenministerium mit dem Diskussionspapier zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz die Wirtschaft frühzeitig in die Erarbeitung des Gesetzes einbezieht. Die deutsche Industrie unterbreitet gern konkrete Vorschläge zur Erhöhung der Umsetzbarkeit des Gesetzes. Nachweispflichten sollten für alle Einrichtungen frühestens drei Jahre nach Inkrafttreten erforderlich werden und ein volldigitales Melde- und Registrierungswesen sollte rasch etabliert werden.