Die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Ersatzneubauten ist ein wichtiger Aspekt der Planungsbeschleunigung. Denn diese machen einen wesentlichen Teil des Sanierungsbedarfs der Infrastruktur aus. Dies gilt insbesondere für Brücken, die nicht an jenem Ort errichtet werden, wo das zu ersetzende Bauwerk steht. Meist werden außerdem zusätzliche Fahrspuren und modernere Materialien eingebracht. Schnellere Verfahren bedeuten hier bald mehr Verkehrsfluss. Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Neuregelungen sind zwar zu begrüßen, es besteht jedoch noch zusätzlicher Handlungsbedarf.