Laut des Koalitionsvertrags zwischen der CDU, CSU und SPD sollen die Reallabore als weitere Säule der Energieforschung ausgebaut werden. Der BDI begrüßt dies, macht jedoch auch deutlich, welche Anforderungen die Industrie an dieses innovative Förderinstrument stellt. Neben einer Definition des Begriffs „Reallabore“, legt der BDI Kriterien für die Anwendung einer Experimentierklausel und sein Konzept für praktische Implementierung der Ergebnisse eines Reallabors vor.