Im Interesse einer Rechtsvereinheitlichung und seiner rechtstreu handelnden Unternehmen befürwortet der BDI grundsätzlich die Einrichtung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters. Dafür ist angesichts der weitreichenden Folgen einer Eintragung für ein Unternehmen eine rechtssichere und restriktive Ausgestaltung wichtig. Der Regierungsentwurf WRegG geht aus Sicht der Industrie hier grundsätzlich in die richtige Richtung, bedarf allerdings an einigen Stellen der Nachbesserung.