In den vergangenen Jahren haben sich die EU-Institutionen für eine Revision der Aarhus-Verordnung (VO (EG) Nr. 1367/2006) ausgesprochen, um die Klagerechte in Umweltsachen für Bürger und NGOs (Non Governmental Organisation) auszuweiten. Im Rahmen einer Konsultation der Kommission lehnt der BDI die Ausweitung ab, da die Rechts- und Planungssicherheit von Unternehmen stark einschränkt wäre und eine Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen in Europa herbeiführen würde.