Taxonomie für Gebäude umsetzbar, technologieoffen und unbürokratisch gestalten
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist in der jetzigen Form nur schwer umsetzbar und würde eine bürokratische Belastung für Unternehmen bedeuten. Um die Taxonomie für Gebäude umsetzen zu können müssen die Technical Screening Criteria (TSC) optimiert und die wirtschaftlichen Aktivitäten erweitert werden. Zudem muss das „Do-No-Signifcant-Harm“-Prinzip (DNSH) realistisch ausgestaltet und Finanzierungs- und Investitionshemmnisse für Sanierungen und Neubau vermieden werden.