Der BDI begrüßt die Zielsetzung der EU-Kommission, die Fairness und Transparenz auf Online-Plattformen, Online-Intermediärdiensten und Suchmaschinen zu optimieren. Soweit es Marktverzerrungen gibt, müssen diese ausgeglichen werden. Selbstregulierungsmaßnahmen der Unternehmen sollten jedoch – neben der ex-post-Kontrolle durch das Wettbewerbsrecht – erstes Mittel der Wahl bleiben. Eine P2B-VO muss sich auf Plattformen im P2B2C-Verhältnis beschränken und sollte nicht auf reine B2B-Plattformen angewandt werden.