Seit etwa zehn Jahren entfalten Städte und Gemeinden in zahlreichen Branchen wieder zunehmend wirtschaftliche Aktivitäten. Diese neu erstarkte Wirtschaftstätigkeit wird durch das Gemeindewirtschaftsrecht der Bundesländer ermöglicht. Der BDI steht dieser zunehmenden wirtschaftlichen Betätigung des Staates kritisch gegenüber. Ein der Privatwirtschaft offen stehender fairer Wettbewerb ist unverzichtbare Voraussetzung für eine qualitativ hohe flächendeckende Versorgung der Bürger mit wichtigen Dienstleistungen.