#WachstumWählen: Mit Innovationen erfolgreich sein

An der Spitze transformativer und disruptiver Technologien stehen

Empfehlungen für die 21. Legislaturperiode

Innovationen sind der Kern unseres wirtschaftlichen Erfolgs, die dem Standort im geoökonomischen Wettbewerb den entscheidenden Vorteil verschaffen. In dieser geoökonomischen Umbruchphase kommt es darauf an, an der Spitze transformativer und disruptiver Technologien zu stehen. Es muss dafür wesentlich schneller gelingen, Innovationen zur Marktreife zu führen und durch gute Rahmenbedingungen für Business Cases Investitionen anzuziehen. Eine starke Forschungslandschaft ist nach wie vor am Standort vorhanden, aber es mangelt an raschem Transfer und einer kohärenten politischen Unterstützung. Offenheit für Innovationen stärkt die globale Wettbewerbsfähigkeit, begünstigt die Ansiedelung von Spitzentechnologien am europäischen Standort und leistet damit einen Beitrag zur strategischen Souveränität.

Auf was es jetzt ankommt

Transfer aus der Forschung zu marktreifen Lösungen verbessern

Erfolgreicher Transfer ist ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, wobei sich besonders diejenigen Transferwege bewährt haben, die auf einer an den wechselseitigen Bedarfen orientierten, langfristigen Partnerschaft zur Erarbeitung von Forschungsergebnissen und ihrer rechtssicheren Nutzung basieren. Dazu zählen, dass die Transferstrukturen und Transferstellen an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach dem Vorbild erfolgreicher Standorte professionalisiert und mittelstandsorientierte Förder- und Transferprogramme, wie die industrielle Gemeinschaftsforschung und das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, gestärkt werden. Ferner ist es notwendig, staatliche Förderinstitutionen wie die SPRIND (Bundesagentur für Sprunginnovationen) noch besser im Innovationssystem zu verankern und die DATI (Deutsche Agentur für Transfer und Innovation) in ihr komplementär auszurichten. Die Förderung von Forschungs- und Transferprogrammen muss als zentraler Aspekt der Standortsicherung und zur Stärkung der nationalen Wettbewerbsfähigkeit anerkannt und dementsprechend das 3,5-Prozent-Ziel für die gesamtstaatlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung vorrangig berücksichtigt werden. Um im globalen Wettrennen um die Zukunftsmärkte eine Vorreiterrolle einzunehmen, sollte die Bundesregierung ebenso Normung und Standardisierung künftig gezielt als Instrument von Industriepolitik und festen Bestandteil von Handelsstrategien nutzen.

Exzellenz fördern und Nationale Missionen strategisch planen

Um international Anschluss zu finden, ist eine Stärkung der Forschungsexzellenz notwendig, denn nicht der Durchschnitt des Systems, sondern die Spitzengruppe bestimmt maßgeblich die Innovationsleistung einer Volkswirtschaft. Die Exzellenzinitiative ist dafür zu kleinteilig angelegt. Es gilt, ein Programm aufzulegen und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, damit einzelne Einrichtungen tatsächlich zur Weltspitze aufschließen können. Dies bedeutet eine Abkehr vom Gleichheitsgrundsatz in der deutschen Wissenschaftslandschaft und ein gezieltes Herausheben einzelner Einrichtungen aus der Masse. Die aktuelle Zukunftsstrategie Forschung und Innovation verfolgt mit ihren sechs Missionen und 30 Teilmissionen gesellschaftlich relevante Ziele. Es mangelt den Missionen jedoch an klaren Projektplänen. Künftig sollten Missionen unter deutlich engerer Einbindung der Wirtschaft erarbeitet und festgelegt werden. Sie sollten dann mit klaren Zuständigkeiten, Zeitplänen und Erfolgsindikatoren versehen werden. Nur dann wird es gelingen, die großen Herausforderungen unserer Zeit über strategisch ausgerichtete Forschungs- und Innovationspolitik zu bewältigen.

Mikroelektronik-Ökosystem resilient aufstellen

Das europäische Mikroelektronik-Ökosystem, geprägt durch fragile Lieferketten, hohe Anfangsinvestitionen, fortlaufende Innovationskosten und lange Entwicklungszyklen, darf angesichts handelspolitischer Spannungen und des internationalen Subventionswettlaufs nicht den Anschluss verlieren. Daher ist es erforderlich, in der Förderkulisse die Anwenderbedarfe zu antizipieren und die gesamte Wertschöpfungskette zu berücksichtigen, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Technologietrends nicht zu verpassen. Europa sollte sich durch besondere High-End-Produkte im internationalen Ökosystem unverzichtbar machen. Zudem sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten einen ausgewogenen Ansatz bei der Umsetzung von Exportkontrollen verfolgen, der sowohl die Sicherheitsinteressen als auch die Bedürfnisse der Unternehmen berücksichtigt.

Molekülwende zum Erfolg bringen

Derzeit gibt es für die Unternehmen noch sehr große Unsicherheiten, wann und zu welchem Preis die Versorgung mit Wasserstoff bzw. CO2-armen Molekülen gelingt und ob die erhoffte Skalierung tatsächlich in planbaren Zeiträumen zu wettbewerbsfähigen Preisen führen kann. Dabei gehört zur Energieversorgung neben Strom auch der kostengünstige und sichere Zugang zu Molekülen, insbesondere Wasserstoff und Wasserstoff-Derivaten sowie CO2-neutralen Biokraftstoffen. Die Bundesregierung muss den nationalen und europäischen Rechtsrahmen harmonisiert weiterentwickeln, sich für praxistaugliche Definitionen von kohlenstoffarmem und erneuerbarem Wasserstoff sowie CO2-Bezugsquellen einsetzen und in der Transformationsphase die Nutzung von kohlenstoffarmem - wie z. B. blauem – Wasserstoff ermöglichen. Es gilt, den Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur energisch – auch auf europäischer Ebene – voranzutreiben, steuerliche Rahmenbedingungen zu verbessern, Investitionen in CO2-neutrale Kraftstoffe zu ermöglichen sowie Raffinerien in die Molekülwende einzubinden. Auf Abnehmerseite braucht es mehr Anreize, z. B. nationale Ausschreibungen der European Hydrogen Bank, weitere Klimaschutzverträge sowie die Entwicklung von grünen Leitmärkten. Parallel müssen internationale Partnerschaften vorangetrieben, Handelshemmnisse abgebaut und auktionsbasierte Instrumente wie H2Global gestärkt werden. Höhere Kosten erneuerbarer Moleküle erfordern Carbon-Leakage-Schutzmechanismen, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, auch im Luft- und Seeverkehr, sichern.

Kohlenstoffspeicherung zulassen und anwenden

Kohlenstoffmanagement ist ein unverzichtbares Element einer umfassenden Klimastrategie und beinhaltet neben Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) auch die CO2-Entnahme aus der Atmosphäre (Carbon Dioxide Removal, CDR). Damit der Hochlauf dieser Technologien gelingt, müssen zunächst der nationale und europäische Regulierungsrahmen weiterentwickelt und wichtige Fragen wie zu Permanenz, Haftung, Messung, Berichterstattung und Überprüfung sowie Accounting von Negativemissionen geklärt werden. Aufgrund der hohen Kosten werden zudem kurzfristige Förderregime und eine Perspektive auf eine langfristige Marktfähigkeit benötigt. Dem beschleunigten Aufbau und dem De-Risking einer CO2-Transport- und Speicherinfrastruktur kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu.

Bürokratiearme und innovationsfördernde Durchführung von AI Act und Data Act

Die Implementierung der neuen gesetzlichen EU-Vorgaben zum AI Act und Data Act stellen die deutsche Industrie vor enorme Herausforderungen, da große Rechtsunsicherheiten mit Blick auf den Anwendungsbereich und das Verhältnis zu anderen gesetzlichen Regelungen, insbesondere zur EU-DSGVO, bestehen. Deshalb bedarf es sehr zeitnah einer bürokratiearmen und innovationsfördernden Durchführung, die eine klare Kompetenzverteilung mit ausreichender personeller Ausstattung der Bundesnetzagentur als zentraler Behörde und im Falle des Data Acts einen moderaten Sanktionsrahmen vorsieht. Für die Durchführung des AI Acts ist es dringend erforderlich, eine handlungsfähige Behörde zu benennen, die angesichts der umfangreichen nachgelagerten Rechtsakte die Interessen der deutschen Industrie auf europäischer und internationaler Ebene kompetent vertritt.

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