BMF-Expertenkommissionen fordern grundlegende Steuerstrukturreformen
Die Kommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ betont in ihrem Bericht, dass ein funktionierender Steuer- und Sozialstaat eine funktionierende Privatwirtschaft voraussetzt. So soll eine Begrenzung der Unternehmensbesteuerung auf maximal 25 Prozent einen zentralen Entlastungseffekt für Unternehmen erzielen. Darüber hinaus empfiehlt sie Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie und Befolgungskosten sowie den Abbau entscheidungsverzerrender steuerlicher Regelungen. Ein ganzheitliches Steuerrecht soll Unternehmen während ihres gesamten Lebenszyklus begleiten, ohne sie durch zusätzliche steuerliche Belastungen zu bestrafen.
Reform der Unternehmensbesteuerung
Ein zentrales Anliegen der Kommission ist die Dynamisierung des aktuell herrschenden Dualismus der Unternehmensbesteuerung. Allerdings variieren die Unternehmen hinsichtlich Größe, Personenbezogenheit, Risikoprofil, Internationalität und Kapitalmarktorientierung zu stark, um ein uniformes One-size-fits-all-Steuermodell zu entwickeln. Sie schlägt daher vor, Unternehmen die Wahl zwischen Transparenz- und Trennungsprinzip im Rahmen eines Check-the-box-Verfahrens als erweiterte Option zu ermöglichen.
Analog zum bereits bestehenden Optionsmodell nach § 1a KStG sollen GmbHs, geschlossene AGs und KGaA eine umgekehrte Option ermöglicht werden und eine Umwandlung steuerlich fingieren können. Zudem schlägt die Kommission vor, das Optionsmodell umfassend zu überarbeiten, um einen steuerlichen Rechtsformwechsel zu vereinfachen, was die Thesaurierungsbegünstigung im Grunde überflüssig machen würde. Daher sollen auch die verschiedenen Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern (Lohn, Pensionen, Miete, Zinsen) stimmig und möglichst rechtsformübergreifend einheitlich geregelt werden.
Die Kommission empfiehlt zudem eine umfangreiche Ausweitung der Verlustverrechnung, die der BDI bereits seit Jahren fordert. Außerdem spricht sie sich – ebenso wie der BDI – für den Verzicht eines formellen Ergebnisabführungsvertrags aus und schlägt stattdessen eine antragsgebundene Gruppenbesteuerung vor, die allein vom Erreichen einer qualifizierten Beteiligungsschwelle abhängig ist.
Zur Reduktion der Befolgungskosten empfiehlt die Kommission eine Angleichung von Handels- und Steuerbilanz als sogenannte Einheitsbilanz, die insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben zugutekommen würde. Um die Komplexität zu verringern und rechtsformabhängige Belastungsunterschiede zu beseitigen, schlägt sie vor, die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer stärker an die der Einkommen- und Körperschaftsteuer anzugleichen. Bedingungen sind eine Abschaffung der Hinzurechnungen nach § 8 GewStG sowie eine Überprüfung der Kürzungsvorschriften des § 9 GewStG. Darüber hinaus sollte die Gewerbesteuer auch für Kapitalgesellschaften auf die Körperschaftsteuer anrechenbar sein.
Die Kommission hat auch weitreichende Vorschläge zur Beseitigung steuerlicher Hindernisse bei Umstrukturierungen, Liquidationen, Sanierungen und bei der Verlustverrechnung erarbeitet, die für eine wettbewerbsfähige und dynamische Wirtschaft unerlässlich sind.
Weitere Modernisierung und Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens
Zahlreiche Vorschläge der Expertenkommissionen zielen auf eine weitere Modernisierung und Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens. So sprechen sich die Experten – wie auch der BDI – für die digitale Übermittlung von Steuerbescheiden aus und empfehlen, die digitale Bekanntgabe von Gewerbesteuerbescheiden so schnell wie möglich flächendeckend umzusetzen.
Erfreulicherweise gehört auch eine grundlegende Reform der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Sachzuwendungen zur Reformagenda. Angesichts der Komplexität und begrenzten Digitalisierbarkeit der bestehenden Regelungen setzen die Experten auf einen pauschalen Besteuerungsansatz und nehmen dabei Bezug auf die BDI-Position.
Auch im Bereich der steuerlichen Betriebsprüfung gibt es zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung. Diese umfassen unter anderem die Etablierung eines kooperativen, datengestützten und risikoorientierten Prüfungsansatzes unter Einbeziehung innerbetrieblicher Steuerkontrollsysteme, was ebenfalls den wesentlichen BDI-Positionen entspricht.