Strommast

© Pixabay/Power Pole

Energiekrise: Übergangsregelung für individuelle Netzentgelte

Der BDI hat an der Konsultation der Bundesnetzagentur zur Festlegung einer Übergangsregelung für individuelle Netzentgelte teilgenommen und eine Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die Übergangsregelung ist angelehnt an die gesetzliche Regelung, die für 2020 aufgrund der Pandemie eingeführt worden war.

In seiner Stellungnahme weist der BDI insbesondere auf Folgendes hin: Die in den Eckpunkten der Bundesnetzagentur vorgesehene Nachweispflicht für den verminderten Gasbezug ist nicht sachgerecht, weil die Nachweispflicht derzeit an konkrete Sparmaßnahmen gekoppelt ist. In zahlreichen Industriezweigen haben hingegen die hohen Energiepreise und der damit verbundene Nachfragerückgang zu einem Produktionsrückgang und damit niedrigerem Erdgasverbrauch geführt und nicht zwingend die in den Eckpunkten der Bundesnetzagentur bisher vorgesehenen Sparmaßnahmen.

Die Weitergeltung der Vereinbarung individueller Netzentgelte für das Kalenderjahr 2022 ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Die Regulierungsbehörde kann für Unternehmen, die im Zusammenhang mit erheblich reduzierten Gesamtimportmengen nach Deutschland ihre Produktion aufgrund einer Verminderung ihres Gasbezuges reduzieren, durch Festlegung  bestimmen, dass für das Kalenderjahr 2022 ein Anspruch auf Weitergeltung der Vereinbarung individueller Netzentgelte der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 Absatz 2 Satz 2 bis 4 StromNEV) besteht. Zudem muss die Vereinbarung bis Ende September 2021 bei der Regulierungsbehörde angezeigt und rechtmäßig sein. Außerdem müssen die Voraussetzungen für diese Vereinbarung im Kalenderjahr 2021 erfüllt und die Alarmstufe oder Notfallstufe ausgerufen worden sein. Die genannten Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.

Hintergrund

Die Gesetzesänderung konnte im Rahmen des Ersatzkraftwerkegesetzes (Artikelgesetz) erreicht werden. Im Energiewirtschaftsgesetz  (§ 118 EnWG) wurde ein neuer Absatz 46 eingefügt. Die Änderung wurde in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag angenommen und hat danach auch erfolgreich den Bundessrat passiert.

Die Bundesnetzagentur wird aufgrund eigener Entscheidung eine entsprechende Festlegung treffen. Sie hatte hierzu Anfang September 2022 Eckpunkte für eine Festlegung zu individuellen Netzentgelte für 2022 zur Konsultation gestellt.