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Netzentgelte – wie sollen diese in Zukunft ausgestaltet sein

„Netze. Effizient. Sicher. Transformiert“ so lautet der Titel des Eckpunktepapiers der Bundesnetzagentur zur Reform der Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur macht damit einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich. In einem späteren Prozess soll dann ein gesonderter Festlegungsprozess zur Netzentgeltbildung im engeren Sinne stattfinden

Die Bundesnetzagentur hat Ende Januar 2024 ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich veröffentlicht. Die Eckpunkte bereiten eine umfassende Konsultation vor.

Eckpunktepapier Netzregulierung

Die Entgeltregulierung soll insgesamt schneller und einfacher und vor allem weniger bürokratisch werden. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen verlässlich bleiben. Die Bundesnetzagentur weist auch in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Stromnetze beschleunigt ausgebaut und digitalisiert werden müssen. Gasnetze sollen teilweise für Wasserstoff umgerüstet werden. Diese Entwicklungen sollen auch bei den Kosten künftig kurzfristiger angepasst werden können. Die Bundesnetzagentur betont ausdrücklich, dass die Kosteneffizienz dabei auch weiterhin im Blick behalten werden sollte.

Das Eckpunktepapier sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
1. Verkürzung der Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre

Die Bundesnetzagentur schlägt vor, die Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. Die Bundesnetzagentur ist aber auch offen für andere Vorschläge, die eine zeitgerechte Anerkennung der Kosten besser erreichen. Gleichzeitig sollen die Vorschläge praktisch umsetzbar sein und Anreize zur Kosteneinsparung setzen.

2. Pauschalierung in der Prüfung

Die Verkürzung der Regulierungsperiode bedeutet Beschleunigung, und Beschleunigung braucht eine vereinfachte Regulierung. Hierzu schlägt die Bundesnetzagentur Pauschalierungen in der Prüfung vor. Ein Beispiel ist die Anwendung einer standardisierten Bestimmung der Kapitalkosten über einen sogenannten WACC (gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostenansatz), der eine Bestimmung der Kapitalkosten im Einzelfall ersetzt. Auch die Bestimmung des Umlaufvermögens soll pauschalisiert werden. Die Bundesnetzagentur schlägt ferner vor, den Katalog der bisher jährlich zu ermittelnden und anzupassenden sog. dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten zu reduzieren.

3. Schaffung von finanziellen Anreizen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber

Im Strombereich arbeitet die Bundesnetzagentur darauf hin, die Energiewende beschleunigt, digitalisiert und in guter Qualität voranzubringen. Die Bundesnetzagentur will in der Regulierung gezielte finanzielle Anreize zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber setzen.

4. Schaffung von finanziellen Anreizen im Gasbereich

Im Gasbereich sollen die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzt werden. Anlagen sollen sich innerhalb der zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzung amortisieren. Außerdem sollen Netzbetreiber Rückstellungen für die Kosten der absehbaren Stilllegung von Netzteilen bilden dürfen.

Öffentliche Konsultation der Eckpunkte   

Themen der öffentlichen Konsultation der vorgestellten Eckpunkte sind die Weiterentwicklung der Kosten- beziehungsweise Anreizregulierung für Verteilernetzbetreiber sowie die Fernleitungsnetzbetreiber Gas. Stellungnahmen konnten bei der Bundesnetzagentur bis Ende Februar 2024 abgegeben werden. Insbesondere mit den vier Strom-Übertragungsnetzbetreibern wird wegen derer spezieller Situation ein gesonderter Festlegungsprozess gestartet werden. In diesem Prozess sollen dann Fragen zur Netzentgeltbildung im engeren Sinne erörtert werden. Der BDI wird sich insbesondere zu dem für Sommer angekündigten Prozess zu Netzentgelten im engeren Sinne aktiv einbringen.