Umsetzung der CSRD im Bundeskabinett: Lang erwartete Einigung der Bundesregierung ist positives Signal

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sagt BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Die lang erwartete Einigung der Bundesregierung ist ein positives Signal.“

 

 

„Die lang erwartete Einigung der Bundesregierung ist ein positives Signal. Jetzt muss das Gesetz zeitnah im Bundestag verabschiedet werden, um den Unternehmen möglichst bald Rechts- und Planungssicherheit zu geben. 

Die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Wirtschaft wird jährlich mit 1,58 Milliarden Euro belastet. Das ist nahezu die Hälfte der Entlastungswirkung des gerade verabschiedeten Wachstumschancengesetzes.  

An einigen Stellen muss die Politik jetzt schnell vereinfachen. So sollte das elektronische Berichtsformat erst für die Offenlegung von Lageberichten verpflichtend sein. Auch die im Kabinettsbeschluss vorgesehene Beschränkung der Prüfpflicht ausschließlich auf Wirtschaftsprüfer ist eine vertane Chance. Durch eine Wahl zwischen Wirtschaftsprüfern und unabhängigen Dritten ließen sich Kapazitätsengpässe und hohe Kosten bei der externen Prüfung vermeiden. Es ist sinnvoll, dass auf doppelte Berichtspflichten für die Unternehmen mit Blick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verzichtet werden soll.“