Verbesserte Datengrundlage unabdingbar für Erreichung der Klimaziele

Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI, kommentiert die Einschätzung des Expertenrats für Klimafragen.

„Deutschland braucht eine bessere Datengrundlage, wenn es seine Klimaziele erreichen will. Der BDI teilt die Forderungen des Expertenrats nach einem schlüssigen und realistischen klimapolitischen Gesamtkonzept sowie einem verbesserten Monitoring. Damit der laufende Transformationsprozess in Deutschland vorankommt, braucht es jetzt ein an Frühindikatoren ausgerichtetes und vorausschauendes Instrument, um Hürden und Fortschritte schneller und besser identifizieren zu können. Alle betroffenen Akteure müssen in die Lage versetzt werden, die richtigen Kauf- und Investitionsentscheidungen zum richtigen Zeitpunkt treffen zu können. Wir können uns keine weiteren Fehlsteuerungen in der Umsetzung mehr leisten.

Im Gebäudesektor werden mit den Vorgaben zum Heizungstausch in der Gebäudeenergiegesetz-Novelle, eng verknüpft mit der Wärmeplanung, richtigerweise jetzt die Leitplanken für eine nachhaltige Minderung der CO2-Emmissionen etabliert. Der politische Streit um das Gebäudeenergiegesetz und die vorangehenden Förderstopps haben jedoch große Verunsicherung erzeugt und die Gebäudesanierung quasi zum Erliegen gebracht. Damit die notwendige Sanierungswelle ins Rollen kommt, braucht es jetzt dringend mehr Verlässlichkeit, verbunden mit Planungssicherheit in der Förderung.

Für den Verkehrssektor hat die Bundesregierung im Entwurf des Klimaschutzprogramms mit mehr Technologieoffenheit grundsätzlich die richtigen Weichen gestellt. Es fehlt weiterhin ein umfassendes Paket, das die Defossilisierung des Verkehrs auch auf EU-Ebene flankiert, z. B. durch CO2-Bepreisung und Energiesteuern auf Kraftstoffe. Die Bundesregierung muss nun rasch Entscheidungen für die passgenaue Förderung des Hochlaufs der E-Mobilität und Ladeinfrastruktur treffen. Sie muss den Weg für einen umfassenden Einsatz von grünen Kraftstoffen frei machen sowie für resiliente Verkehrsinfrastrukturen einschließlich beschleunigter Planungs- und Genehmigungsverfahren mehr Tempo vorlegen.“