
Wettbewerbsfähigkeit statt Kostenfalle: Warum bezahlbarer Strom über den Erfolg der Transformation entscheidet
Die Industrie steht zur Klimaneutralität und investiert in neue Verfahren, Anlagen und Produkte. Doch die Transformation kann nur gelingen, wenn klimafreundliche Produktion in Deutschland wirtschaftlich möglich ist. Dafür braucht es mehr als ambitionierte Ziele: Energie muss bezahlbar, sicher verfügbar und langfristig planbar sein.
Hohe Strompreise bleiben ein Standortnachteil
Weite Teile der deutschen Industrie zahlen weiterhin Strompreise, die im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsfähig sind. Nach Berechnungen im Auftrag des BDI sind die Strompreise je nach Abnahmefall bis zu zweieinhalbmal so hoch wie bei wichtigen Wettbewerbern. Besonders betroffen sind energieintensive Branchen wie Chemie, Stahl, Papier, Glas, Keramik und Nichteisenmetalle. Doch mit der zunehmenden Elektrifizierung ihrer Produktionsprozesse spüren auch viele weitere Industrieunternehmen die hohen Stromkosten immer stärker.
Damit bestimmt der Energiepreis zunehmend, wo Unternehmen neue Anlagen bauen und bestehende Standorte modernisieren. Bleiben die laufenden Kosten klimafreundlicher Verfahren dauerhaft zu hoch, verschieben Unternehmen ihre Investitionen oder entscheiden sich für andere Standorte. Das gefährdet nicht nur einzelne Betriebe, sondern auch geschlossene Wertschöpfungsketten und die industrielle Transformation insgesamt.
Entlastungen sind richtig, greifen aber noch zu kurz
Die Bundesregierung hat noch vor der Parlamentarischen Sommerpause erste wichtige Entlastungen auf den Weg gebracht – das ist gut so. Dazu gehören die dauerhaft niedrigere Stromsteuer für das produzierende Gewerbe, die Ausweitung der Strompreiskompensation, der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten und der Industriestrompreis. Diese Maßnahmen senden ein wichtiges Signal an Unternehmen, die unter besonders hohen Stromkosten leiden. Dies stellt einen dringend notwendigen Kurswechsel im Sinne einer industriefreundlicheren Energiepolitik dar.
Die Wirkung der Entlastungen bleibt jedoch begrenzt. Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten ist in seiner aktuellen Höhe von 6,5 Milliarden EUR auf 2026 beschränkt, für die Folgejahre bis 2029 wird er um circa eine Milliarde pro Jahr gekürzt. Die Fortführung gibt damit zum einen Planungssicherheit, verringert aber den Entlastungseffekt spürbar.
Der Industriestrompreis gilt nach der vorgesehenen Ausgestaltung nur für bestimmte energieintensive Unternehmen und für die Jahre 2026 bis 2028. Er erfasst nur einen Teil des Strombezugs, ist an Investitionsverpflichtungen geknüpft und wird nachträglich ausgezahlt. Zudem ist die Kombination mit der Strompreiskompensation eingeschränkt. Die Erwartung, die gesamte Industrie erhalte kurzfristig einen garantierten Strompreis von fünf Cent je Kilowattstunde (kWh), trifft daher nicht zu.
Die Politik muss Entlastungen verlässlich finanzieren, praxistauglich ausgestalten und über kurzfristige Haushaltsentscheidungen hinaus planen. Gerade stromintensive Unternehmen brauchen langfristige Sicherheit, denn ihre Investitionsentscheidungen wirken über Jahrzehnte. Zugleich dürfen neue Umlagen die gerade beschlossenen Entlastungen nicht wieder aufzehren.
Das gesamte Stromsystem muss effizienter werden
Dauerhaft wettbewerbsfähige Energiepreise lassen sich nicht allein durch staatliche Zuschüsse erreichen. Entscheidend sind die gesamten Kosten des Stromsystems: Erzeugung, Netze, Versorgungssicherheit, Systemdienstleistungen und staatlich veranlasste Preisbestandteile.
Deutschland braucht weiterhin leistungsfähige Nord-Süd-Verbindungen und muss bereits geplante und genehmigte Stromleitungen konsequent realisieren. Gleichzeitig darf der Netzausbau kein Selbstzweck sein. Die Aufgabe lautet, erneuerbare Energien, Speicher, flexible Verbraucher, gesicherte Leistung und digitale Steuerung besser aufeinander abzustimmen. Infrastrukturplanungen sollten sich stärker an der tatsächlich erwarteten Nachfrage orientieren. So kann Deutschland die Versorgung sichern und unnötige Kosten vermeiden.
Das StromVKG (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz) setzt mit wettbewerblichen Ausschreibungen für neue steuerbare Kraftwerkskapazitäten einen wichtigen Impuls. Eine Finanzierung über eine zusätzliche Umlage wäre jedoch kontraproduktiv. Sie würde die Stromkosten erneut erhöhen und damit andere Entlastungsmaßnahmen teilweise neutralisieren.
Mit dem EEG 2027 und dem Netzpaket stehen zwei zentrale Reformen an. Beide Reformen müssen erneuerbare Energien besser in Markt und Stromsystem integrieren und ihren Ausbau kosteneffizienter gestalten. Zugleich braucht es transparente Kriterien für die Vergabe knapper Netzanschlusskapazitäten. Dabei sollte stärker berücksichtigt werden, wo Anschlüsse unmittelbar die industrielle Transformation, Dekarbonisierung und Wertschöpfung ermöglichen. Entscheidend ist, beide Reformen so aufeinander abzustimmen, dass sie die Systemkosten senken, ohne den systemdienlichen Ausbau erneuerbarer Energien oder industrielle Investitionen zu hemmen.
Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit gehören zusammen
Der BDI steht zum Ziel der Klimaneutralität. Deutschland kann dieses Ziel bis 2045 technologisch grundsätzlich erreichen, doch die Umsetzung wird unter den gegenwärtigen Bedingungen zunehmend schwieriger. Die Debatte darf sich deshalb nicht in Zieljahreszahlen erschöpfen. Entscheidend ist, ob Emissionen tatsächlich sinken und Unternehmen in klimaneutrale Anlagen investieren können.
Dafür braucht es Technologieoffenheit und die passenden Infrastrukturen: ausreichend erneuerbaren Strom, Wasserstoff dort, wo er zur Dekarbonisierung notwendig ist, leistungsfähige Strom-, Wasserstoff- und CO₂-Netze sowie Möglichkeiten zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂. Klimapolitik muss Investitionen ermöglichen, statt industrielle Produktion lediglich zu verteuern oder ins Ausland zu verlagern.
Was die Bundesregierung jetzt tun muss
Die zentralen Forderungen:
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Entlastungen verlässlich ausgestalten: Industriestrompreis und Strompreiskompensation müssen möglichst viele tatsächlich betroffene Unternehmen erreichen und sinnvoll miteinander kombinierbar sein. Die Entlastung bei Netzentgelten braucht eine langfristige Perspektive, bis die Netzkosten wieder auf einem wettbewerbsfähigen Niveau angekommen sind.
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Neue Belastungen vermeiden: Zusätzliche Umlagen auf den Strompreis würden die Wettbewerbsfähigkeit und Elektrifizierung schwächen. Die Kosten für Versorgungssicherheit und Infrastruktur müssen auf eine breitere Basis gestellt und planbarer finanziert werden.
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EEG 2027 und Netzpaket umsetzen: Erneuerbare Energien müssen markt- und systemdienlicher integriert, Netzanschlüsse transparent vergeben und industrielle Transformationsprojekte angemessen berücksichtigt werden.
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Flexibilität ermöglichen und Versorgungssicherheit stärken: Die Politik muss systemdienlichere Anreize für Speicher, freiwillige flexible Stromnachfrage, digitale Steuerung und neue regelbare Kapazitäten schaffen. So entsteht ein stabiles und effizientes Gesamtsystem.
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Transformation technologieoffen ermöglichen: Bund und Länder müssen den Ausbau von Strom-, Wasserstoff- und CO₂-Infrastrukturen beschleunigen und am tatsächlichen Bedarf ausrichten. Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in eine klimaneutrale Produktion.
Die Energiewende entscheidet sich nicht an einzelnen Ausbauzahlen. Ihr Erfolg bemisst sich daran, ob klimaneutral erzeugter Strom die Unternehmen zuverlässig und zu wettbewerbsfähigen Kosten erreicht. Nur dann kann Deutschland Klimaschutz, industrielle Wertschöpfung und Wohlstand dauerhaft miteinander verbinden.

