Ein großes Industriekraftwerk mit Schornsteinen
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Industrial Accelerator Act braucht klare Leitplanken

Investitionen in industrielle Wertschöpfung stehen in Europa unter Druck. Mit dem Industrial Accelerator Act (IAA) will die Europäische Kommission Resilienz stärken und strategische Industrien unterstützen. Der BDI begrüßt die Zielrichtung, fordert aber, bei der Umsetzung die Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsbedingungen stärker in den Blick zu nehmen.

Hohe Energiepreise, staatlich verzerrter Wettbewerb und langwierige Genehmigungsverfahren belasten den Industriestandort Europa. Vor diesem Hintergrund verfolgt der Industrial Accelerator Act das Ziel, industrielle Wertschöpfung in der Europäischen Union zu stärken und Investitionen in Zukunftstechnologien anzureizen. Der BDI unterstützt diesen Ansatz grundsätzlich. Gleichzeitig warnen wir davor, den IAA als Ersatz für dringend notwendige Standortreformen zu betrachten. Wettbewerbsfähige Energiepreise, leistungsfähige Infrastruktur und effiziente Verwaltungsverfahren bleiben die entscheidenden Voraussetzungen für Investitionen.

Nachfrageinstrumente fördern strategische Kapazitäten

Ein zentraler Baustein des IAA sind neue Nachfrageinstrumente in Förderprogrammen, Auktionen und der öffentlichen Beschaffung. Herkunftsvorgaben sowie Kriterien für emissionsarme Produktion sollen den Aufbau strategisch wichtiger Kapazitäten unterstützen. Der BDI hält solche Instrumente für sinnvoll, wenn sie gezielt und zeitlich begrenzt eingesetzt werden.

Die Europäische Kommission konzentriert sich dabei auf Bereiche wie Stahl, Zement, Aluminium, Automobile und ausgewählte Nettonulltechnologien. Diese Auswahl erscheint vor dem Hintergrund von Abhängigkeiten, Transformationszielen und Marktpotenzialen nachvollziehbar. Gleichzeitig weist der BDI darauf hin, dass höhere Beschaffungskosten zulasten öffentlicher Investitionsspielräume gehen können. Deshalb braucht es eine sorgfältige Abwägung zwischen industriepolitischen Zielen und wirtschaftlicher Effizienz.

IAA kann ein wirksames handelspolitisches Instrument für die EU werden

Ein besonderes Augenmerkt legt der BDI auf die handelspolitische Dimension des IAA. Der IAA darf wichtige Handelspartner nicht vor den Kopf stoßen, kann aber bei der richtigen Ausgestaltung dazu beitragen, den Zugang europäischer Unternehmen zu internationalen Märkten zu verbessern. Denn in vielen Drittstaaten stoßen europäische Anbieter weiterhin auf Hürden bei öffentlichen Ausschreibungen oder Förderprogrammen, während Unternehmen aus diesen Ländern weitgehend vom europäischen Binnenmarkt profitieren.

Der BDI unterstützt daher einen Ansatz, der bestehende Handelsabkommen und die Mitgliedschaft im WTO-Beschaffungsabkommen als wichtige Bezugspunkte berücksichtigt. Darüber hinaus sollte die Europäische Kommission den Status einzelner Drittstaaten anhand objektiver Kriterien wie tatsächlicher Marktöffnung und Reziprozität bewerten können. Wo europäische Unternehmen keinen gleichwertigen Marktzugang erhalten, braucht die EU wirksame Instrumente, um Verhandlungen über faire Wettbewerbsbedingungen voranzubringen.

Gleichzeitig lehnt der BDI pauschale Abschottungstendenzen ab. Diversifizierte Lieferketten, Freihandelsabkommen und der Zugang zu wettbewerbsfähigen Vorprodukten bleiben wichtige Grundlagen industrieller Wettbewerbsfähigkeit. Der IAA sollte deshalb wirtschaftliche Sicherheit stärken, ohne neue Handelsbarrieren zum Regelfall zu machen.

Keine Doppelregulierung: Rechtssicherheit für Investitionen schaffen

An mehreren Stellen enthält der Verordnungsvorschlag noch erhebliche Unklarheiten. So fehlen bei Fahrzeugen, Nettonulltechnologien und emissionsarmen Baustoffen wichtige Definitionen sowie verlässliche Vorgaben für die praktische Umsetzung. Für Unternehmen erschwert dies langfristige Investitionsentscheidungen.

Kritisch bewertet der BDI zudem die geplanten Sonderregelungen für ausländische Investoren. Vorgaben zu Eigentumsstrukturen, Technologietransfer oder lokalen Wertschöpfungsanteilen drohen ein zusätzliches Regulierungsregime neben dem bestehenden europäischen Investitionsprüfungsrahmen zu schaffen. Dadurch könnten Verfahren länger, komplexer und weniger planbar und Investitionen in Europa unattraktiver werden.

Auch bei Genehmigungen sieht der Verband weiteren Handlungsbedarf. Die vorgesehenen Beschleunigungen gehen in die richtige Richtung, lösen aber nicht das Problem eines zunehmend unübersichtlichen Regelungsrahmens. Europa braucht aus Sicht des BDI einen kohärenten Ansatz, der Verfahren vereinheitlicht, Digitalisierung voranbringt und Investitionen schneller ermöglicht.

Der BDI fordert konkret:

  • Nachfrageinstrumente auf strategisch begründete Bereiche beschränken.
  • Reziproken Marktzugang als zentrales Kriterium gegenüber Drittstaaten verankern.
  • Investitionsprüfungen in bestehende europäische Verfahren integrieren.
  • Genehmigungsbeschleunigungen für Neu- und Modernisierungsvorhaben öffnen.

So kann der Industrial Accelerator Act kann einen Beitrag zur Stärkung industrieller Wertschöpfung in Europa leisten. Seine Wirkung wird jedoch davon abhängen, ob er Investitionen erleichtert, fairen Marktzugang fördert und zusätzliche Bürokratie vermeidet.

Industry Spotlight: Industrial Accelerator Act (IAA)

Die EU will den Anteil der Industrie an der europäischen Wirtschaftsleistung wieder erhöhen. Gleichzeitig steht die Industrie unter massiven Druck. Vor allem staatlich subventionierte Überkapazitäten in China führen zu verzerrtem Wettbewerb und verdrängen europäische Produktion, Unternehmen investieren zunehmend außerhalb Europas, und die Abhängigkeiten bei Rohstoffen, Vorprodukten und Zukunftstechnologien wachsen. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission im März 2026 den Industrial Accelerator Act (IAA) vorgelegt. Er soll industrielle Produktion in Europa halten und Investitionen in die Dekarbonisierung stärken, unter anderem durch beschleunigte Verfahren.

Ansprechpartner

Fabian Wendenburg

Bereichsleiter Europa
BDI e.V.