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BDI zu EU-Indien-Freihandelsabkommen: Stärkung der wirtschaftlichen Souveränität der EU
Zum Abschluss der politischen Verhandlungen des EU-Indien-Freihandelsabkommens äußert sich Wolfgang Niedermark, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung: „Der Abschluss der Verhandlungen stärkt die wirtschaftliche Souveränität der EU.“
- „Der Abschluss der Verhandlungen stärkt die wirtschaftliche Souveränität der EU. Nach der politischen Abschlusserklärung müssen die nächsten Schritte zügig folgen, damit das Abkommen schnell in Kraft treten kann.
- Indien ist ein Schlüsselpartner für die Diversifizierung der deutschen Wirtschaft. Das Abkommen schafft einen Markt mit 1,9 Milliarden Menschen, der fast ein Viertel des globalen BIP ausmacht.
- Mit dem Abkommen gelingt ein wesentlicher Abbau der Importzölle, der nicht-tarifären Handelshemmnisse sowie eine Harmonisierung technischer Standards.
- Die deutsche Industrie baut ihre Präsenz in Indien bereits aus und will mehr nach Indien exportieren. Bislang beträgt der Handel mit Indien nur 1,1 Prozent des weltweiten deutschen Außenhandels. Wir erwarten starke Impulse durch das Abkommen.
- Vorteile ergeben sich vor allem für Schlüsselsektoren wie Maschinenbau, Chemie, Elektrotechnik, Luft- und Raumfahrt, aber auch für die Automobilindustrie und ihre Zulieferer.
- Es handelt sich um ein „Living Agreement”, das heißt, es gibt diverse Übergangsklauseln.“
