
Der Public Procurement Act: Neuausrichtung der europäischen öffentlichen Auftragsvergabe
Mit dem am 9. September 2026 vorgelegten Public Procurement Act (PPA) schlägt die Europäische Kommission die umfassendste Reform des europäischen Vergaberechts seit mehr als einem Jahrzehnt vor. Ziel ist es, Vergabeverfahren einfacher und stärker digital auszurichten sowie öffentliche Beschaffung künftig gezielter als Instrument für Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherheit Europas einzusetzen. Aus Sicht der Industrie bietet der Vorschlag wichtige Chancen, wirft zugleich aber Fragen hinsichtlich Praktikabilität und Bürokratieaufwand auf.
Der Vorschlag ersetzt die bisherigen Vergaberichtlinien für klassische öffentliche Aufträge, Sektorenaufträge und Konzessionen erstmals durch eine unmittelbar geltende Verordnung. Die Kommission verfolgt damit das Ziel, die bislang komplexe und fragmentierte Rechtslage zu vereinfachen, die Anwendung in den Mitgliedstaaten stärker zu harmonisieren und öffentliche Beschaffung gezielter zur Erreichung wirtschafts- und industriepolitischer Ziele einzusetzen.
Vereinfachung und Digitalisierung als zentrales Reformziel
Ein zentrales Anliegen des Vorschlags ist die Verringerung des bürokratischen Aufwands für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen. Hierzu sollen Verfahren stärker standardisiert und digitale Vergabeplattformen besser miteinander vernetzt werden. Die Kommission plant zudem den Aufbau eines europäischen digitalen Beschaffungsökosystems, das Datenaustausch und grenzüberschreitende Teilnahme an Vergabeverfahren erleichtern soll.
Aus Sicht der Industrie ist die angestrebte Vereinfachung grundsätzlich zu begrüßen. Entscheidend wird jedoch sein, dass neue Anforderungen nicht gleichzeitig zusätzliche Komplexität schaffen und die administrativen Entlastungseffekte dadurch wieder aufgehoben werden.
„Made in Europe“ und wirtschaftliche Sicherheit
Besondere Aufmerksamkeit erfährt die Einführung sogenannter europäischer Präferenzkriterien („Made in Europe“). Öffentliche Auftraggeber sollen künftig in bestimmten strategischen Bereichen stärker die europäische Wertschöpfung, Versorgungssicherheit, wirtschaftliche Resilienz sowie die Verringerung kritischer Abhängigkeiten von Drittstaaten berücksichtigen können. Damit greift die Kommission ein zentrales Vorhaben aus den politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf.
Das Ziel einer resilienteren europäischen Wirtschaft findet breite Unterstützung. Entscheidend wird aus Sicht der Industrie jedoch sein, dass die entsprechenden Regelungen verhältnismäßig ausgestaltet werden. Zudem müssen die internationalen Verpflichtungen der EU gewahrt bleiben. Neue Nachweis- und Dokumentationspflichten für europäische Unternehmen gilt es zu vermeiden.
Zudem muss verhindert werden, dass eine zunehmende Fragmentierung globaler Beschaffungsmärkte die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft schwächt.
Mehr Gewicht für Innovation, Nachhaltigkeit und Resilienz
Der PPA verfolgt zudem das Ziel, qualitative Kriterien bei Vergabeentscheidungen stärker zu gewichten. Künftig sollen Zuschläge nicht mehr allein anhand des Preises vergeben werden, sondern Innovation, Nachhaltigkeit oder Resilienz stärker berücksichtigen.
Der BDI unterstützt das Ziel, öffentliche Beschaffung innovationsfreundlicher auszugestalten und Nachfrageimpulse für neue Technologien zu schaffen. Gleichzeitig müssen qualitative Kriterien objektiv, transparent, nachvollziehbar und rechtssicher ausgestaltet werden. Unternehmen benötigen ausreichende Planungssicherheit und vorhersehbare Bewertungsmaßstäbe, um sich erfolgreich an Vergabeverfahren beteiligen zu können.
Mehr Handlungsspielraum für öffentliche Auftraggeber
Die Reform erweitert den Spielraum öffentlicher Auftraggeber bei der Bewertung sicherheits- und resilienzbezogener Risiken. Dies betrifft insbesondere die Berücksichtigung von Risiken in Lieferketten, Sicherheitsaspekten, kritischen Abhängigkeiten oder geopolitischen Entwicklungen gegenüber Drittstaaten. Öffentliche Beschaffung soll damit stärker zur Umsetzung industrie-, innovations-, sicherheits- und wirtschaftspolitischer Zielsetzungen beitragen.
Gerade deshalb kommt einer einheitlichen Anwendung der Regeln besondere Bedeutung zu. Wo Vergabestellen über größere Ermessensspielräume verfügen, steigen zugleich die Anforderungen an Transparenz, Rechtssicherheit, Vorhersehbarkeit und konsistente Anwendung. Nur so lassen sich faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt erhalten.
Ausblick
Mit dem Public Procurement Act startet nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat. Die Verhandlungen dürften sich bis mindestens Ende 2027 erstrecken. Für die europäische Industrie werden insbesondere folgende Fragen von Bedeutung sein:
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die konkrete Ausgestaltung der „Made in Europe“-Bestimmungen,
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die Anforderungen an Resilienz- und Innovationskriterien,
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die tatsächliche Vereinfachungswirkung des neuen Regelwerks und
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die praktische Umsetzung der digitalen Beschaffungssysteme.
