
Publikationen
Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Deutschland
Deutschland und die anderen G5-Staaten haben angekündigt, die nationale Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen auch unabhängig von einer Einigung der EU-Mitgliedsstaaten voranzutreiben. Der BDI unterstützt das Vorhaben allerdings ist es wichtig u. a. den Erstanwendungszeitpunkt auf 2025 zu verschieben, nationale Alleingänge zu vermeiden sowie den Anwendungsbereich der Mindeststeuer zu reduzieren.
Globale Mindeststeuer nutzen – Level Playing Field schaffen
Die Einigung von rund 140 Staaten über eine globale Mindeststeuer ist ein Durchbruch für eine neue Weltsteuerordnung für Unternehmensgewinne. Bei der noch ausstehenden detaillierten Ausgestaltung sind deutliche Vereinfachungen notwendig. Entscheidend ist ein schlüssiges Gesamtkonzept, sodass Doppelbesteuerung der Unternehmen und überschießende Bürokratie beseitigt werden.
Auf den Punkt: OECD-Steuerrevolution
Die internationale Besteuerung von Unternehmensgewinnen könnte sich durch die OECD-Reformvorschläge grundlegend verändern. Der BDI appelliert deshalb an die deutsche Politik sich für die Interessen der deutschen Industrie einzusetzen. Es gilt, Wettbewerbsnachteile, Doppelbesteuerung und administrative Zusatzbelastung zu verhindern sowie Standortnachteile zu vermeiden und die ernstzunehmenden fiskalischen Auswirkungen zu beachten.
Die OECD-Vorschläge zur Besteuerung der „Digitalisierten Wirtschaft“
Addressing the Tax Challenges of the Digitalization of the Economy
BEPS-Umsetzungsgesetz
Die Bundesregierung sieht mit ihrem Entwurf zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und weiterer BEPS-Maßnahmen gesetzliche (Neu-)Regelungen vor. Mit dem Gesetzgebungsvorhaben sollen über die Umsetzung von BEPS-Vorgaben der OECD hinaus jedoch weitere steuerverschärfende Maßnahmen unter dem „Deckmantel“ von BEPS eingeführt werden, die mit den international vereinbarten Vorgaben jedoch nichts zu tun haben.