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Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der EU
CETA sollte zügig vom Deutschen Bundestag und den verbleibenden EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden, damit es nach mehr als fünf Jahren vorläufiger Anwendung nun auch vollständig in Kraft treten kann. Dem BDI erscheint es fraglich, ob eine erneute Auslegung Investitionsschutzkapitels in Form einer Interpretationserklärung notwendig ist. Keinesfalls darf ein solches Vorgehen zu weiteren Verzögerungen bei der Ratifizierung des Abkommens führen.
Daseinsvorsorge in Freihandelsabkommen
Die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) haben zu einer breiten öffentlichen Debatte über den Handel mit Dienstleistungen insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge geführt. Aus Sicht der deutschen Industrie sollte die Debatte um eine Liberalisierung der kommunalen Daseinsvorsorge nicht Gegenstand von Freihandelsverhandlungen sein. Vielmehr sollte Handelspolitik weiterhin Spielräume für die Gestaltung der Daseinsvorsorge auf europäischer, mitgliedstaatlicher und kommunaler Ebene lassen. Diese Spielräume sollten im europäischen Binnenmarkt dazu genutzt werden, weitere Liberalisierungsanstöße zu geben. Denn Wettbewerb und die Erbringung von Aufgaben der Daseinsvorsorge stellen keine Gegensätze dar. Die Einhaltung der Regeln des freien Wettbewerbs ist auch in den Bereichen der Daseinsvorsorge die beste Gewähr dafür, den Verbrauchern nachhaltig günstige, innovative und qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten.
CETA
Das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Comprehensive Economic Trade Agreement, CETA) wird den Zugang zum kanadischen Markt für europäische Unternehmen erheblich erleichtern und den bilateralen Wirtschaftsaustausch deutlich fördern. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bewertet das Freihandelsabkommen insgesamt positiv und setzt sich deshalb für eine schnelle Ratifizierung und Inkraftsetzung ein.