Bürokratieabbau bei der Gruppenbesteuerung
Bei der Gruppenbesteuerung geht Deutschland mit dem Erfordernis eines Ergebnisabführungsvertrags einen Sonderweg. Im Ausland wird diese Möglichkeit zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten vielmehr an Beteiligungsgrenzen und Anträge beim Finanzamt geknüpft. Die deutschen Anforderungen führen nicht nur zu einem hohen Bürokratieaufwand, sondern zu erheblicher Rechtsunsicherheit für die Unternehmen.
Vorschläge zur Reform des Unternehmensteuerrechts
Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Standortfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hierzu zählt nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, sondern auch moderne Unternehmensteuern. Bisher enthalten diese jedoch zahlreiche Hemmnisse für deutsche Unternehmen. Dadurch werden wesentliche übliche und betriebswirtschaftlich notwendige Vorhaben wie Umstrukturierungen, Investitionen und deren Finanzierung behindert.
5 Punkte-Plan zur Steuerpolitik in der 21. Legislaturperiode
Der BDI schlägt einen „5 Punkte Plan zur Steuerpolitik“ mit steuerlichen Sofortmaßnahmen für Wirtschaftswachstum vor. Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind für die deutschen Unternehmen ein entscheidender Wachstumsimpuls. Die deutsche Wirtschaft braucht daher in der 21. Legislaturperiode kräftigen Rückenwind durch eine Steuerpolitik, die den Standort Deutschland stärkt. Die neue Bundesregierung muss endlich mutige Reformschritte in der Steuerpolitik umsetzen, um Innovationen, Wachstum und Beschäftigung in Deutschland zu sichern.
Zukunftsfähige Steuerpolitik für den Wirtschaftsstandort Deutschland
Es ist Zeit, unser Steuersystem in der 20. Legislaturperiode zukunftsfähig zu machen, um die Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise und eines zunehmenden Standortwettbewerbs zu stärken. „Steuerpolitik der Zukunft“ setzt sich für wettbewerbsfähige und krisenfeste Unternehmensteuern in Deutschland ein.
Konsequente Priorisierung der Ausgaben und Investitionsanreize setzen
Deutschland fällt bei Investitions- und Standortentscheidungen der Unternehmen immer weiter zurück, obwohl die Steuereinnahmen wachsen und die Steuerquote auf dem höchsten Niveau seit der Wiedervereinigung ist. Der BDI fordert die Politik auf, gegenzusteuern – mit einer Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen, einer konsequenten Priorisierung der Ausgaben und geeigneten steuerlichen Investitionsanreizen.
Vorschläge zur Vereinfachung des Ertragsteuerrechts
Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Standortfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hierzu zählt nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, sondern auch ein modernes Unternehmensteuerrecht, durch das Investitionen und Beschäftigung in Deutschland unterstützt werden. Das geltende Ertragsteuerrecht enthält jedoch zahlreiche steuerpolitische Hemmnisse für die Stammhäuser der deutschen Unternehmen.
Industrie braucht Rückenwind durch Steuerpolitik, die Standort voranbringt
Zur aktuellen steuerpolitischen Diskussion äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Die Industrie braucht Rückenwind durch eine Steuerpolitik, die den Standort Deutschland voranbringt.“
Globale Mindeststeuer nutzen – Level Playing Field schaffen
Die Einigung von rund 140 Staaten über eine globale Mindeststeuer ist ein Durchbruch für eine neue Weltsteuerordnung für Unternehmensgewinne. Bei der noch ausstehenden detaillierten Ausgestaltung sind deutliche Vereinfachungen notwendig. Entscheidend ist ein schlüssiges Gesamtkonzept, sodass Doppelbesteuerung der Unternehmen und überschießende Bürokratie beseitigt werden.
Einigung der G20-Staaten zur globalen Mindeststeuer
Der BDI unterstützt die Einigung der G20-Staaten über eine globale Mindeststeuer und begrüßt die Neuaufteilung der Besteuerungsrechte an Unternehmensgewinnen zur Vermeidung unilateraler Digitalsteuern. Hiermit wird eine Steuervermeidung bei Unternehmen über Steuergestaltung und Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer verhindert. Im Ergebnis wird damit ein „Level Playing Field“ bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen geschaffen, auf das sich alle Staaten weltweit einigen. Für die Unternehmen sind in der Umsetzung Rechtssicherheit, klare Regeln und die Vermeidung von Doppelbesteuerung entscheidend.
Steuerpolitik als Standortpolitik begreifen
Der Staat beansprucht immer mehr von der Wirtschaftsleistung. Es wird Zeit, etwas davon auch an diejenigen zurückzugeben, die diese Leistung erbringen. Nach über zehn Jahren Reformstau ist eine strukturelle Modernisierung der Unternehmensbesteuerung mit einer Senkung der effektiven Steuerbelastung auf maximal 25 Prozent nötig.
Steuerliche Sofortmaßnahmen für den Unternehmensstandort Deutschland
Im internationalen Vergleich hat sich Deutschland mittlerweile zum Hochsteuerland entwickelt und andere Länder schaffen durch steuerliche Reformmaßnahmen Standortvorteile. In Deutschland gab es seit zehn Jahren weder nennenswerte Steuerstrukturreformen noch Entlastungen für die Unternehmen. Ein Konzept für eine zukunftsorientierte Steuerpolitik ist dringend erforderlich.
Steuerbelastung von max. 25 Prozent sicherstellen
Angesichts einer durchschnittlichen Steuerbelastung der Unternehmen in der OECD von 24,7 Prozent und in den 28 Mitgliedstaaten der EU von 21,7 Prozent sollte auch in Deutschland mittel- bis langfristig die (effektive) Steuerbelastung nicht mehr als 25 Prozent betragen.
Steuerrecht mit Einzelmaßnahmen verbessern
Umstrukturierungen dürfen nicht mehr von bürokratischen Hürden des Steuerrechts behindert werden. Der BDI fordert daher eine Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie der Anforderungen an eine steuerliche Organschaft.
Steuerrecht strukturell reformieren
Zur Stärkung des Innovationsstandortes fordert der BDI, eine Steuergutschrift in Höhe von zehn Prozent des Personalaufwands für Forschung und Entwicklung einzuführen.
Besteuerung von digitalen Geschäftsmodellen
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Digitalsteuer führt zu Doppelbesteuerung der Unternehmen und schadet der deutschen Industrie im Prozess der digitalen Transformation. Eine Besteuerung von Gewinnen aus digitalen Geschäftsmodellen ist im bestehenden System gegeben. Die Debatte um international abgestimmte Standards für eine rechtssichere Besteuerung von Unternehmensgewinnen sollte auf Ebene der OECD/G20 weitergeführt werden.