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Nachbesserung des Optionsmodells und der Thesaurierung (§ 34a EStG)

Date
05.06.2026

Personengesellschaften und Familienunternehmen unterliegen in Deutschland einer hohen Steuerbelastung, die einen Standortnachteil im internationalen Wettbewerb begründet. Die Begünstigung von einbehaltenen Gewinnen (Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG) ist nicht praxistauglich und das Optionsmodell (§ 1a KStG) ist keine realistische Alternative für einen Wechsel zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft. Der BDI schlägt eine grundlegende Überarbeitung der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und des Optionsmodells im Rahmen einer Reform der Einkommensteuer vor.

Ansprechpartner
  • Dr. Monika Wünnemann

    Co-Director Law and Tax
    Federation of German Industries