Reform der Einkommensteuer
Am 1. Juli 2026 hat sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD auf eine Reform der Einkommensteuer geeinigt, die vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien entlasten soll. Das Entlastungsvolumen soll rund 10 Mrd. Euro pro Jahr betragen und die Maßnahmen sollen schrittweise in den Jahren 2027 und 2028 umgesetzt werden.
Nachbesserung des Optionsmodells und der Thesaurierung (§ 34a EStG)
Personengesellschaften und Familienunternehmen unterliegen in Deutschland einer hohen Steuerbelastung, die einen Standortnachteil im internationalen Wettbewerb begründet. Die Begünstigung von einbehaltenen Gewinnen (Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG) ist nicht praxistauglich und das Optionsmodell (§ 1a KStG) ist keine realistische Alternative für einen Wechsel zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft. Der BDI schlägt eine grundlegende Überarbeitung der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und des Optionsmodells im Rahmen einer Reform der Einkommensteuer vor.
Thesaurierungsbegünstigung verbessern
Die Thesaurierungsbegünstigung wurde 2008 eingeführt, um Reinvestitionen bei Personenunternehmen im Vergleich zu Kapitalgesellschaften steuerlich nicht länger zu benachteiligen. Zwar wurden in den letzten Jahren einige gesetzgeberische Fehler beseitigt, es bestehen jedoch weiterhin formale Hürden und Benachteiligungen, die eine Inanspruchnahme für viele Unternehmen unattraktiv machen.