Arbeitsschutz und Chemikalienpolitik sind zentrale Bausteine für eine sichere, innovative und wettbewerbsfähige Industrie. Der BDI setzt sich dafür ein, praxisnahe und risikobasierte Regelungen zu gestalten, die sowohl Mitarbeiterschutz als auch industrielle Wertschöpfung gewährleisten.

Aktuelles zum Thema
In­dus­trie sieht ak­tu­al­isierten PFAS-Beschränkungsvorschlag weit­er­hin mit Sorge

Bereits seit 2022 wird in den Ausschüssen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein Vorschlag zur umfassenden Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) unter der Chemikalienverordnung REACH diskutiert. Nachdem im Rahmen der öffentlichen Konsultation mehr als 5600 Beiträge eingegangen sind, wurde der Beschränkungsvorschlag im August 2025 aktualisiert. Die Industrie sieht den Beschränkungsvorschlag auch nach Anpassungen weiterhin kritisch. Eine Beschränkung in der vorliegenden Form hätte massive Auswirkungen auf die gesamte Industrie und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Än­derun­gen der Be­trieb­ssicher­heitsverord­nung und neue Überwachungs­bedürftige-An­la­gen­verord­nung auf dem Prüf­s­tand

Die geplante Umbenennung der Betriebssicherheitsverordnung in „Arbeitsmittelbenutzungsverordnung“ sowie die Einführung der neuen Überwachungsbedürftigen-Anlagenverordnung (ÜAnlV) sollen mehr Klarheit bringen – könnten aber durch teilweise widersprüchliche Begriffe und neue Vorschriften genau das Gegenteil bewirken. Es gilt, Komplikationen zu vermeiden.

Neue Gefahrstof­fverord­nung veröf­fentlicht und in Kraft ge­treten

Nach jahrelangen Beratungen ist im Dezember die neue Gefahrstoffverordnung veröffentlicht worden und in Kraft getreten. Mit der umfassenden Änderung der Verordnung werden schwerpunktmäßig die Regelungen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen aktualisiert.

Tech­nis­ch­er Ar­beitss­chutz - Ziele und Regelun­gen

Beschäftigte vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen liegt im ureigenen Interesse der Industrie. Der technische Arbeitsschutz sollte daher so gestaltet sein, dass die Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen verlässlich umsetzen und die Unternehmen weiterhin wirtschaftlich produzieren können. Dazu bedarf es eines widerspruchsfreien Regelwerks, das die Risiken am Arbeitsplatz auf ein ethisch und wirtschaftlich vertretbares Maß beschränkt.