Die Corona-Pandemie hat die virtuelle Hauptversammlung hervorgebracht. Die positiven Erfahrungen bei Durchführung virtueller Hauptversammlungen sollten für die dauerhafte gesetzliche Verankerung der virtuellen Hauptversammlung im Aktiengesetz genutzt werden. Der BDI regt an, die klassische Präsenzversammlung durch die virtuelle (aktionärspräsenzlose) Versammlung mit einer eigenständigen funktions- und formadäquaten Ausgestaltung der Aktionärsrechte zu ergänzen, ohne die Möglichkeit zur Durchführung traditioneller Präsenzversammlungen zu verdrängen.