Der BDI unterstützt die Einigung der G20-Staaten über eine globale Mindeststeuer und begrüßt die Neuaufteilung der Besteuerungsrechte an Unternehmensgewinnen zur Vermeidung unilateraler Digitalsteuern. Hiermit wird eine Steuervermeidung bei Unternehmen über Steuergestaltung und Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer verhindert. Im Ergebnis wird damit ein „Level Playing Field“ bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen geschaffen, auf das sich alle Staaten weltweit einigen. Für die Unternehmen sind in der Umsetzung Rechtssicherheit, klare Regeln und die Vermeidung von Doppelbesteuerung entscheidend.