Ziel der angestrebten Gesetzesänderungen ist die Bekämpfung von Share-Deal-Gestaltungen, also das Übertragen eines Grundstücks in Form eines Anteils an einer grundbesitzenden Gesellschaft. Weil im Gesetzesentwurf keine zielgenaue Ausrichtung auf missbräuchliche Gestaltungen mit Immobiliengesellschaften vorgenommen wird, dürften Kollateralschäden für sämtliche Branchen die Folge sein.