Der BMWK und BMDV-Referentenentwurf zum DA-DG ist überfällig und muss von der neuen Bundesregierung mit Hochdruck vorangetrieben werden. Unternehmen brauchen endlich einen behördlichen Ansprechpartner, um eine gewisse Rechtssicherheit bei den laufenden Implementierungsanstrengungen zu erhalten. Positiv zu bewerten ist die hervorgehobene Stellung der Bundesnetzagentur, die Sonderzuständigkeit der BfDI in Datenschutzfragen sowie der moderate Sanktionsrahmen.