Erbschaftsteuerreform

Der Bundestag hat einen Entwurf zur Erbschaftsteuerreform vorgelegt, hinsichtlich dessen Inhalt nach Meinung des BDI weiterhin Nachbesserungsdarf besteht. Für eine faire Besteuerung und Bewertung von Familienunternehmen plädiert der BDI für eine sachgerechte Abgrenzung des begünstigten Betriebsvermögens, für eine Erhöhung der Prüfschwellen, eine Nachbesserung der qualitativen Merkmale und fordert, dass Privatvermögen bei der Verschonungsbedarfsprüfung nicht einbezogen wird.