Der BDI spricht sich für eine faire Besteuerung und für eine faire Bewertung
von Familienunternehmen aus. Im Hinblick auf die zu erwartende Steigerung der erbschaftsteuerlichen Belastung ist eine flankierende Stundungsregelung, die nicht zu Liquiditätsentzug führt bzw. zulasten der Kreditwürdigkeit geht, als Auffanglösung dringend angezeigt. Insbesondere bei plötzlichen Erbfällen ist andernfalls der Fortbestand des Unternehmens gefährdet. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Stundung nicht beanstandet.