Am 12. September 2023 hat die EU-Kommission ein Entlastungspaket vorgelegt, dessen Ziel die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von KMU ist. Kernstück des KMU-Entlastungspakets ist der Verordnungsvorschlag zur Bekämpfung von Zahlungsverzug. Mit dem Verordnungsvorschlag sollen die bisherigen Vorschriften vereinheitlicht, insgesamt verschärft sowie relevante Begrifflichkeiten präzisiert werden. Der BDI begrüßt grundsätzlich das Ziel, Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr entgegenzuwirken. Eine Neuregelung der Zahlungsverzugsvorgaben darf jedoch nicht dazu führen, dass bewährte Mechanismen in den nationalen Rechtsordnungen und anderen nationalen Zivilrechtsbestimmungen unterlaufen oder ausgehebelt werden.