Künftig sollen Übertragungen von mindestens 90 Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren Grunderwerbsteuer auslösen (§ 1 Abs. 2b Grunderwerbsteuergesetz). Dies gilt für jedes Unternehmen, unabhängig von der Ertragslage oder einem tatsächlichen Immobilienverkauf. Der BDI hat die geplanten Neuregelungen und deren Auswirkungen für die Wirtschaft sowie konkrete Lösungsvorschläge zusammengestellt.
Zur Kurzversion der Position „Geplante gesetzliche Änderungen der Grunderwerbsteuer“