Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen

Das Erreichen der Klimaschutzziele im Straßenverkehr gelingt nur mit dem technologieoffenen Einsatz von alternativen Antrieben und grünen Kraftstoffen. Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein E-Fuels-only-Gesetz verfolgt diesen Ansatz. Künftig sollen E-Fahrzeuge und solche, die ausschließlich mit E-Fuels betreibbar sind, steuerlich gleichbehandelt werden. Für mehr Klimaschutz sollte das Gesetz aus BDI-Sicht alle CO2-neutralen Kraftstoffe umfassen und deutlich vor 2030 starten.