Der Erste Senat des BVerfG hat die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis Ende 2019 eine Neuregelung zu treffen hat. Die Wirtschaft plädiert für eine deutliche Vereinfachung des Verfahrens, eine höhere Transparenz für den Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung zur administrativen Entlastung sämtlicher Beteiligter durch ein dauerhaftes, modernisiertes bzw. automatisiertes Besteuerungsverfahren.