Nach Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer sektorspezifischen Datenschutzregulierung für den Telekommunikationsbereich. Dies gilt umso mehr, als der Vorschlag zur E-Privacy-Verordnung nun auch netzbasierte Kommunikationsdienste in einem noch unbekannten Ausmaß betreffen wird. Die Herstellung der Kohärenz zwischen beiden Verordnungen bei der Datenverarbeitung ist dringend geboten.