Herstellung der Kohärenz zwischen E-Privacy Verordnung und EU Datenschutzrecht dringend geboten

Nach Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer sektorspezifischen Datenschutzregulierung für den Telekommunikationsbereich. Dies gilt umso mehr, als der Vorschlag zur E-Privacy-Verordnung nun auch netzbasierte Kommunikationsdienste in einem noch unbekannten Ausmaß betreffen wird. Die Herstellung der Kohärenz zwischen beiden Verordnungen bei der Datenverarbeitung ist dringend geboten.